Beschäftigtenqualifizierung für Unternehmen

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern im Schienensektor, z.B. durch Eisenbahnverkehrsunternehmen, spielt eine wichtige Rolle für die Sicherung und Weiterentwicklung von Fachkräften. Hierzu bietet die Agentur für Arbeit attraktive Fördermöglichkeiten, die es Ihrem Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter gezielt weiterzubilden und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Bis zu 100% Förderung für berufliche Weiterbildung

Als Unternehmen können Sie Ihre Mitarbeiter bei uns weiterbilden lassen — mit bis zu 100% Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit. Mitarbeitergehälter werden ebenfalls mit einem Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 100% kompensiert.

Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter bei uns

Als Bildungsanbieter für Berufe in der Eisenbahnbranche bieten wir zahlreiche Weiterbildungen für Mitarbeitende im Schienenverkehr an (z.B. Triebfahrzeugführer Klasse A und B). Diese Angebote entsprechen den Vorgaben der Agentur für Arbeit, wodurch die Weiterbildungskosten mit bis zu 100% gefördert werden können.

Voraussetzungen für die Weiterbildung bei uns:

  • Der/die Beschäftigte muss während der Weiterbildung sozialversicherungspflichtig angestellt bleiben.
  • Das Unternehmen ist bereit, den/die Beschäftigte/n unter Fortzahlung des Gehalts freizustellen.
  • Die Weiterbildung ist keine Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG.
  • Die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden.

Qualifizierung und Förderung

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte weiterentwickelt. Als neue Leistung der Beschäftigtenqualifizierung steht das Qualifizierungsgeld zur Verfügung.

Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.

Unternehmen können sich hier informieren:

ARBEITGEBER-SERVICE:
0800 4 555520 (gebührenfrei)

Beschäftigtenqualifizierung mit Förderung durch die Agentur für Arbeit

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie unter:

• Webseite der Agentur für Arbeit
• Flyer der Agentur für Arbeit

Kontaktieren Sie den ARBEITGEBER-SERVICE der Agentur für Arbeit unter 0800 4 555520 (gebührenfrei), um eine Weiterbildung über uns fördern zu lassen.

Den für die Beantragung der Förderung erforderlichen Erhebungsbogen und eine ausführliche Beratung zu dem Thema Beschäftigtenqualifizierung erhalten Sie von Ihrem örtlichen Arbeitgeberservice. Der Erhebungsbogen ist im Einzelantragsverfahren notwendig, um eine Kostenübernahme zu prüfen. Zuständig für die Beantragung der Förderung ist der am Firmensitz zuständige Arbeitgeberservice. Wir unterstützen Sie gern: Nutzen Sie die Chance und fördern Sie Ihre Mitarbeitenden mit einer Weiterbildung bei der Norddeutschen Eisenbahnfachschule.

Für Fragen zur Förderfähigkeit und zur Anmeldung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.